Das Wirtschaftsstrafrecht spiegelt die Bandbreite der im Wirtschaftsleben auftretenden Konfliktlagen wider und umfasst neben den klassischen Bereichen der Betrugs- und Untreuedelikte auch die Bereiche des Steuer-, Korruptions- und Insolvenzstrafrechts sowie des Arbeitsstrafrechts. Gerade der Tatbestand der Untreue wird in neuerer Zeit häufig als Einfallstor für strafrechtliche Ermittlungen genutzt. Der Bereich des Arbeitsstrafrechts begründet Verknüpfungen zu spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Sozialversicherungsrecht, Schwarzarbeitsgesetz und der Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Die Betreuung von Verfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert umfassende Kenntnis der Nebengebiete, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Die außerstrafrechtlichen Risiken (z.B. Registereintragungen, Haftung, Berufsrecht) eines solchen Verfahrens müssen dabei stets im Blick bleiben, um spätere nachteilige Folgen für die Betroffenen weitestgehend zu verhindern.

Wir verteidigen Einzelpersonen und vertreten Unternehmen in allen Verfahrenslagen. Die Anwälte unserer Sozietät werden dabei auch bereits im Vorfeld beratend tätig, um etwaige Strafbarkeitsrisiken im Vorhinein zu vermeiden. Des Weiteren verfügen wir über umfangreiche Expertise im Rahmen der Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Revisionsverfahren.