Rechtsanwältin Ulrike Müller-Bank ist in der Sozietät in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Bilanzstrafrecht und Recht der Wirtschaftsprüfer tätig. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Vertretung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Berufsaufsichtsverfahren vor der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS, in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie in zivilrechtlichen Haftungsverfahren. 

Sie studierte von 1998 bis 2003 Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ihr Referendariat absolvierte sie anschließend im Landgerichtsbezirk Erfurt mit dem Schwerpunkt Justiz und Jugendstrafrecht von 2003 bis 2005. Erste Erfahrungen in Bezug auf das Strafrecht sammelte sie im Rahmen der Straf- und Wahlstation, die sie jeweils bei der Staatsanwaltschaft Erfurt im Dezernat Häusliche Gewalt und Sexualdelikte durchlief.  

Seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2006 war Ulrike Müller-Bank bis Anfang 2020 bei bock legal PartG mbB in Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Berufsträgerhaftungsrecht, D&O-/Corporate Governance und Versicherungsrecht als Rechtsanwältin tätig. Überdies gehörte die Tätigkeit als sog. Monitoring Counsel zu ihren Aufgaben. Im Februar 2020 wechselte Ulrike Müller-Bank als Syndikusrechtsanwältin zu Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in das General Counsel‘s Office. Im Fachbereich Litigation zählten neben der Steuerung von zivilrechtlichen Haftungsfällen auch die Koordination von berufsaufsichtsrechtlichen Verfahren bei der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS sowie die umfassende Unterstützung in Ermittlungsverfahren gegen Beruftsträger zu ihren Aufgaben.

Ulrike Müller-Bank trat im Jahr 2021 als Counsel in die Sozietät DIERLAMM Rechtsanwälte ein.