Das Rechtsmittel der Revision dient der Überprüfung eines Urteils der Tatsacheninstanz auf Rechtsfehler. Dabei wird zwischen formellen und sachlichen Revisionsrügen unterschieden, die sich entweder auf Fehler im Verfahren oder bei der Gesetzesanwendung beziehen. Die Begründung einer Revision erfordert Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zum Revisionsrecht. Gerade in Verfahren vor dem Landgericht ist die Revision häufig das einzige Rechtsmittel, das dem Betroffenen zur Verfügung steht. Hinzukommt, dass die Quote erfolgreicher Revisionen sehr gering ist.

Die Revision unterliegt hohen formalen Anforderungen, deren Einhaltung durch unsere fachliche Kompetenz und Erfahrung gewährleistet wird.