Strafrechtliche Ermittlungen gehen häufig mit berufsrechtlichen Verfahren gegen die betroffenen Personen einher. Dabei ist das berufsrechtliche Verfahren dem Ermittlungs- bzw. Strafverfahren in der Regel nachgeschaltet. Darum ist es wichtig, dass bereits im Strafverfahren für eine etwaig bevorstehende Folgeverteidigung vorgesorgt wird. Aber auch ohne ein vorgeschaltetes Strafverfahren können die Folgen eines Verfahrens vor der Wirtschaftsprüferkammer oder der Abschlussprüferaufsichtsstelle erhebliche Einschnitte für die Betroffenen bedeuten. Die Sanktionen reichen bis hin zu einem Berufsverbot. Im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer sind umfassende interdisziplinäre Kenntnisse erforderlich, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und unserer stetigen Beratung auch großer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind wir der richtige Ansprechpartner.