Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm ist in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Bilanzstrafrecht sowie Compliance-Untersuchungen und Compliance-Schulungen tätig. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in strafrechtlichen Verfahren sowie in berufsaufsichtsrechtlichen und berufsgerichtlichen Verfahren der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

Er studierte an den Universitäten zu Bonn und Trier Rechtswissenschaften. Nach dem Studium war er in der Zeit von 1991 bis 1993 am Lehrstuhl des Strafrechtslehrers Professor Dr. Krey an der Universität Trier als wissenschaftlicher Assistent tätig. Im Jahre 1993 promovierte er im Strafprozessrecht. 1994 begann Alfred Dierlamm seine Anwaltstätigkeit mit wirtschaftsstrafrechtlicher Spezialisierung in der Anwaltssozietät Redeker Sellner Dahs in Bonn. Im Jahre 1999 ließ er sich als selbständiger Rechtsanwalt in Wiesbaden nieder.

Alfred Dierlamm führt seit 2010 eine Professur an der Universität Trier für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich des Vermögensstrafrechts. Außerdem ist er Prüfer für die juristischen Staatsprüfungen des Landesprüfungsamtes für Juristen des Landes Rheinland-Pfalz.

Alfred Dierlamm ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, der Vereinigung Deutscher Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. Zudem ist er Mitglied des Verwaltungsrates des Deutschen Instituts für Compliance – DICO e.V. sowie Mitglied des Beirats von Senior Experten der Versicherungsgemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (VSW).

Alfred Dierlamm ist als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages tätig. Außerdem ist er Ombudsmann für mehrere namhafte Großunternehmen.