KK I Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den am 06.07.2018 veröffentlichten Beschlüssen vom 27.06.2018 (2 BvR 1405/17, 2 BvR 1780/17, 2 BvR 1562/17, 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17) zwei Verfassungsbeschwerden der Volkswagen AG, zwei Verfassungsbeschwerden der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day und eine Verfassungsbeschwerde dort tätiger Rechtsanwälte nicht zur Entscheidung angenommen. Mit den Verfassungsbeschwerden hatten sich die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer gegen die Anordnung der Durchsuchung des Münchener Büros der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day, die Bestätigung der Sicherstellung der dort aufgefunden Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht sowie die diese Maßnahmen bestätigenden Entscheidungen der Fachgerichte gewendet.
AD | Der aktuellen Tagespresse ist zu entnehmen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Ankauf einer weiteren „Steuer-CD“ prüft.
AD | In der jüngsten Erhebung des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ), der Studie „Kanzleimonitor.de 2017/2018“, ist die Sozietät DIERLAMM Rechtsanwälte erneut als eine der führenden Kanzleien im Unternehmensstrafrecht ausgezeichnet worden. Bundesweit ist DIERLAMM auf Platz 3 und in der Region Süd auf Platz 2 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht gelistet. Das Ranking basiert auf mehr als 180 Interviews mit Juristen aus Unternehmen aller Branchen und Größenkategorien.
AD | Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 sieht eine umfassende Neuregelung des Sanktionsrechts für Unternehmen vor. Unternehmen, die von Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitieren, sollen zukünftig stärker sanktioniert werden.
AD | Das aktuelle Ranking in Legal 500 2018 listet die Sozietät DIERLAMM Rechtsanwälte erneut als eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht in den Bereichen Verteidigung von Einzelpersonen und Beratung von Unternehmen.
AD | Professor Dr. Dierlamm wird in Who’s Who Legal als „one of the world‘s leading practitioners“ in der Kategorie „Corporates – Business Crime Defence 2017“ aufgeführt
AD | Das Europäische Parlament hat am 24. Oktober 2017 einen Initiativbericht über legitime Maßnahmen zum Schutz von Informanten, die aus Gründen des öffentlichen Interesses vertrauliche Informationen über Unternehmen und öffentliche Einrichtungen offenlegen, beschlossen.