Der Kapitalmarkt ist strengen Regularien unterworfen. Diese sind auf verschiedene Gesetze, z.B. Wertpapierhandelsgesetz (WphG) und Kreditwesengesetz (KWG), verteilt. Durch den fortschreitenden Wandel in der Gesetzgebung ist das Kapitalmarktstrafrecht steten Änderungen unterworfen. Dies ist auch bedingt durch die grenzüberschreitende Materie und die Einwirkung auf das nationale Strafrecht durch die Europäische Union. Dieses Geflecht von nationalen sowie internationalen Normen bildet ein für den Betroffenen schwer zu überschauendes System an Vorschriften, da es sich hierbei hauptsächlich um Verweisungs- und Blankettstraftatbestände handelt. Dies macht eine Beratung durch spezialisierte Verteidiger nahezu unumgänglich.

Im Falle eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Spätestens seit der Weltwirtschaftskrise sind Ermittlungen im Kapitalmarkt in den Fokus der zuständigen Behörden gerückt. Diese werden häufig initiiert oder flankiert durch Ermittlungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Wir werden in sämtlichen Verfahrensstadien für Betroffene tätig und können zur Unterstützung – etwa wegen eines zeitgleichen Verfahrens bei der BaFin – auf ein großes Netzwerk spezialisierter Kollegen zurückgreifen, um eine umfassende Verteidigung zu garantieren.