Das Bilanzstrafrecht ist eine Sondermaterie des Wirtschaftsstrafrechts. Die entsprechenden Strafnormen finden sich primär in den §§ 331 ff. HGB, sind aber auch in einer Großzahl von Spezialgesetzen verteilt. Die Grundstruktur dieser Delikte ist insgesamt vergleichbar angelegt. Das bilanzierende Unternehmen bzw. der bilanzierende Wirtschaftsprüfer muss in der Regel verschiedene Informations- und Bilanzierungspflichten erfüllen. Das Strafrecht ist dabei von den bilanzrechtlichen Vorgaben abhängig. Fundierte Kenntnisse im Handels- und Bilanzrecht sowie im Recht der Wirtschaftsprüfer sind daher unabdingbar. Neben die strafrechtlichen Ermittlungen treten häufig berufsrechtliche Verfahren, die weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen haben können.