Das Arzt- und Medizinstrafrecht befasst sich nicht nur mit der Aufarbeitung etwaiger Behandlungsfehler, vielmehr sind auch häufig Abrechnungsbetrugs- und Korruptionsvorwürfe Gegenstand dieser Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Hinzukommen Betrugs- sowie Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit der Abrechnung durch Ärzte und Apotheker. Der Begriff des Arzt- und Medizinstrafrechts umfasst daneben etwa auch Regelungen des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes, also Fragestellungen aus dem Bereich des Umgangs mit pharmazeutischen Produkten und medizinischen Geräten.

Die Verteidigung in diesen Fällen setzt in erhöhtem Maße nicht nur rechtliche Fachkenntnisse voraus, sondern verlangt auch eine umfassende Expertise im Medizinrecht und in der Medizin selbst. Dies umfasst insbesondere Kenntnis der Regeln der ärztlichen Kunst.

Bei der Verteidigung in solchen Verfahren gilt es stets auch das Berufsrecht der Ärzte und Apotheker im Blick zu haben, da die berufsrechtlichen Verfahren regelmäßig parallel zu einem strafrechtlichen Verfahren laufen.

Wir werden sowohl für Kliniken als auch für Ärzte in allen Verfahrensstadien tätig und verfügen bei Bedarf über ein Netzwerk im Arzt-, Pharma- und Medizinprodukterecht spezialisierter Kanzleien, die uns bei der Vertretung bzw. Verteidigung unterstützen.