
Wettbewerbsstrafrecht -
Regierungsentwurf des neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (9. GWB-Novelle)
UB | Am 28.09.2016 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Ziel des Entwurfes ist es unter anderem, das bestehende Wettbewerbsrecht an die zunehmende Digitalisierung der Märkte anzupassen. Außerdem soll die verschuldensunabhängige Konzernhaftung und Rechtsnachfolge bei Bußgeldern sichergestellt werden. Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Kartell-Schadensersatz (Richtlinie 2014/104/EU). Darüber hinaus sollen die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen gestärkt werden, denen durch Kartelle ein Schaden entstanden ist. Zudem finden sich im Regierungsentwurf weitere Regelungen zur Fusionskontrolle und zum Schutz vor Missbrauch von Marktmacht.
- (BT-Drs. 18/10207)