Wirtschaftsstrafrecht -

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verabschiedet

  • AD | Am 21.04.2017 wurde das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verkündet. Es tritt am 01.07.2017 in Kraft. Anlass für das Gesetzesvorhaben waren die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Das Gesetz sieht eine vollständige Neufassung des materiellen und prozessualen Rechts der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vor. Neben zahlreichen Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung umfasst dies auch eine grundlegende Reform der Opferentschädigung. Das Gesetz soll zudem Abschöpfungslücken schließen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte den Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren mehrfach scharf als zu weitgehend kritisiert (BRAK Stellungnahmen Nr. 15 und 39/2016).

  • (Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 21.04.2017)

Zurück