Strafverfahrensrecht -

EGMR und die Früchte des verbotenen Baumes

  • AD | Deutsche Finanzbehörden dürfen Durch­suchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 06.10.2016 bestätigt, dass die Verwendung der illegalen Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre des Betroffenen verstoßen habe. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung damals im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal beschafft. Die Straßburger Richter hielten die Durchsuchung für verhältnismäßig, da es sich bei Steuerhinterziehung um eine gravierende Straftat handele. Die Behörden verfolgten mit der Bekämpfung solcher Straftaten auch ein legitimes Ziel, das nicht außer Verhältnis zu der damit verbundenen Beeinträchtigung der Rechte des Ehepaares stehe. Der von ­einer Durchsuchung Betroffene sei auch dadurch hinreichend vor Missbrauch geschützt, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen müsse.

  • (EGMR, Urteil vom 06.10.2016 – 33696/11)

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