Wirtschaftsstrafrecht -

Europäisches Parlament fordert EU-weiten Schutz von Whistleblowern

  • AD | Das Europäische Parlament hat am 24. Oktober 2017 einen Initiativbericht über legitime Maßnahmen zum Schutz von Informanten, die aus Gründen des öffentlichen Interesses vertrauliche Informationen über Unternehmen und öffentliche Einrichtungen offenlegen, beschlossen.

    Die Abgeordneten fordern darin die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag für einen EU-weiten Schutz von Hinweisgebern noch vor Ende 2017 vorzulegen. Daneben sollen die Mitgliedstaaten Meldemechanismen einführen, mit denen anonyme Meldungen an NGOs und Presse für Hinweisgeber vereinfacht werden.

    Die Abgeordneten fordern zudem Maßnahmen zur rechtlichen, psychologischen und finanziellen Unterstützung von Hinweisgebern und schlagen die Einführung unabhängiger Institutionen zur Überprüfung der Meldungen sowie die Einrichtung einer EU-Institution zur Koordination grenzübergreifender Fälle vor. Für Informationen, die sich auf die Einhaltung von Standesrecht beziehen, sollen besondere Verfahren zur Anwendung kommen.

    Die BRAK unterstützt in ihrer Stellungnahme zu einer im Frühjahr 2017 durchgeführten Konsultation zu diesem Thema einen besseren Schutz von Hinweisgebern. Vor der Einrichtung eines weitgehenden Schutzes sollte indessen eine sorgfältige Abwägung, wo die Grenzen einer Tatsachenbehauptung liegen, erfolgen.

  • (EU-Parlament: 2016/2224(INI))

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