Wirtschaftsstrafrecht -

Bundesregierung beschließt Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung

  • AD | Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vorgelegt. Das Recht der Vermögensabschöpfung soll vollständig neu gefasst werden. Ziel der Reform ist es, die Vermögensabschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen und bestehende Abschöpfungslücken zu schließen. Auch soll zukünftig Vermögen unklarer Herkunft eingezogen werden können. Der Entwurf enthält zudem eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Entwurf scharf kritisiert. Durch Straftaten geschädigte Unternehmen würden massiv benachteiligt, da das Entschädigungsverfahren erst in der Strafvollstreckung nach Rechtskraft und damit möglicherweise erst Jahre nach Entstehung des Schadens stattfinde. Die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft verstoße gegen die Unschuldsvermutung und greife unzulässig in die freie richterliche Beweiswürdigung ein.

  • (RegE vom 13.07.2016: Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, BT-Drs. 18/9525; Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 39/2016)

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