Wirtschaftsstrafrecht -

Neuregelung von Sanktionen gegen Unternehmen im Koalitionsvertrag

  • AD | Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 07.02.2018 sieht eine umfassende Neuregelung des Sanktionsrechts für Unternehmen vor. Unternehmen, die von Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter profitieren, sollen zukünftig stärker sanktioniert werden. Für die Einleitung von Bußgeldverfahren gegen Unternehmen soll zukünftig das sog. Legalitätsprinzip gelten, d.h. es besteht eine Verfolgungspflicht der zuständigen Behörde. Die Verfahrensvorschriften für Bußgeldverfahren gegen Unternehmen sollen verbessert werden. Es sollen spezifische Regelungen für Verfahrenseinstellungen geschaffen werden, um der Justizpraxis die notwendige Flexibilität in der Verfolgung einzuräumen. Außerdem soll die geltende Bußgeldgrenze erhöht werden. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Mio. € Umsatz pro Jahr soll die Höchstgrenze künftig bei zehn Prozent des Umsatzes liegen. Für die Unternehmenssanktionen sollen konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln geschaffen werden. Die Sanktionen sollen öffentlich bekannt gemacht werden. Für sog. Internal Investigations sollen gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten. Ferner sollen gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der gewonnenen Erkenntnisse gesetzt werden.

    Insgesamt enthält der Koalitionsvertrag ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Neuregelung des Unternehmenssanktionsrechts einschließlich Internal Investigations.

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