Arzt- und Medizinstrafrecht -

Betrug mit Röntgenkontrastmitteln

  • UB | Der BGH hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 25.07.2017 die Verurteilung eines Apothekers und eines früheren Geschäftsführers bestätigt, die beide durch das Landgericht Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren. Das Landgericht hatte die Angeklagten wegen Betruges durch Kick-Back-Zahlungen und Übermengenbestellungen bei der Verschreibung von Röntgenkontrastmitteln schuldig gesprochen. Sie hatten einem Radiologen bei der Verschreibung von zu großen Mengen Röntgenkontrastmitteln geholfen, sodass dieser aufgrund der immensen Bestellungen Kick-Back-Zahlungen in Millionenhöhe erhalten hat. Hieraus entstand den Krankenkassen, die für die entstandenen Kosten bei der Verschreibung der Röntgenkontrastmittel aufgekommen waren, ein erheblicher Schaden. Der gesondert verfolgte Radiologe wird derzeit mit internationalem Haftbefehl gesucht, er hatte sich bei Bekanntwerden der Vorwürfe ins Ausland abgesetzt.

  • (BGH, Beschluss vom 25.07.2017 – 5 StR 46/17)

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