Dr. Carolin Weyand

Rechtsanwältin

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Allgemeines Strafrecht

Rechtsanwältin Dr. Carolin Weyand studierte von 1997 bis 2002 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechts­wissenschaften. Nach dem Studium promovierte sie am Lehr­stuhl für Straf­recht bei Prof. Dr. Hellmann an der Uni­versität Potsdam im Straf­prozess­recht. Begleitend zu ihrer Pro­motion erhielt Carolin Weyand einen Lehr­auftrag der Juristischen Fakultät der Uni­versität Potsdam zur Abhaltung von Lehr­ver­an­stal­tungen zum Straf­recht. Im Anschluss daran absolvierte sie von 2004 bis 2006 ihre Referen­dar­aus­bildung im Bezirk des Kammer­gerichts Berlin.

Bereits während des Referen­dariats war Carolin Weyand in an­ge­sehenen, aus­schließlich straf­rechtlich orientierten Anwalts­sozie­tät­en in München und Hamburg tätig. Mit ihrer Zulassung zur Rechts­­anwalt­­schaft im November 2007 trat sie als Associate in die Sozietät ein. Im Dezember 2010 verlieh der Vorstand der Rechts­anwalts­kammer Frankfurt/Main ihr die Berechtigung aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Qualifikation, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen. Carolin Weyand ist aus­schließlich im Bereich des Straf­­rechts tätig. Ihre Schwer­­punkte liegen in den Bereichen Wirt­schafts­­straf­­recht, Steu­er­­straf­­recht und Allgemeines Strafrecht.

Carolin Weyand ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Vereinigung Deutscher Straf­­ver­­tei­di­ger e.V. sowie Vorstandsmitglied der Ver­einigung Hessischer Straf­ver­teidiger e.V.