
Rechtsanwältin
Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Allgemeines Strafrecht
Rechtsanwältin Dr. Carolin Weyand studierte von 1997 bis 2002 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaften. Nach dem Studium promovierte sie am Lehrstuhl für Strafrecht bei Prof. Dr. Hellmann an der Universität Potsdam im Strafprozessrecht. Begleitend zu ihrer Promotion erhielt Carolin Weyand einen Lehrauftrag der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen zum Strafrecht. Im Anschluss daran absolvierte sie von 2004 bis 2006 ihre Referendarausbildung im Bezirk des Kammergerichts Berlin.
Bereits während des Referendariats war Carolin Weyand in angesehenen, ausschließlich strafrechtlich orientierten Anwaltssozietäten in München und Hamburg tätig. Mit ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im November 2007 trat sie als Associate in die Sozietät ein. Im Dezember 2010 verlieh der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main ihr die Berechtigung aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen und praktischen Qualifikation, die Bezeichnung "Fachanwältin für Strafrecht" zu führen. Carolin Weyand ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Allgemeines Strafrecht.
Carolin Weyand ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, der Vereinigung Deutscher Strafverteidiger e.V. sowie Vorstandsmitglied der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.